Wohnmobil-Besteuerung

Aus MB100 Archiv
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Haftungsausschluss


Der Grund, dass dieses einen Extra-Punkt verdient, liegt daran, dass zum 01.05.2005 die Besteuerung nach Gewicht für Wohnmobile ab 2,8 Tonnen abgeschafft wurde. Bis dahin war es möglich, den MB100 (als Wohnmobil) aufzulasten (also das zulässige Gesamtgewicht auf 2810 kg erhöhen zu lassen) um danach die Steuer nach Gewicht, also ca. 172 Euro, jährlich an das Finanzamt abzuführen.

Am 09.11.2006 wurde im Bundestag eine neue Regelung beschlossen. Diese sieht vor, dass die Besteuerung nun nach Schadstoffklasse und zulässigem Gesamtgewicht (zGG) besteuert wird. Der Kutter ist im Regelfall der Schadstoffklasse S0 zuzuordnen (soweit er nicht in irgendeiner Form schadstoffreduziert ist). Das bedeutet, dass für die ersten 2000 Kilo zGG ein Sockelbetrag von 40 Euro je 200 KG fällig wird, heißt also: 400 Euro. Hinzu kommt nun (wiederum in der Schadstoffklasse S0) ein Betrag von 10 Euro pro angefangenen 200 KG zGG. Der auf 2810 KG zGG aufgelastete Kutter hat nun also 450 Euro an jährlicher Steuer abzuführen.

Bedingungen: Der Kutter ist ein Wohnmobil, das nach dem neuen Gesetz(entwurf) so definiert ist: Es muss zum vorübergehenden Wohnen geeignet sein, dessen Wohnfläche den überwiegenden Teil der Gesamtfläche des Fahrzeugs einnehmen. Darüber hinaus muss dieser Wohnteil an der Spüle und an der Kochgelegenheit eine Höhe von mindestens 170 cm aufweisen. Der genaue Gesetzesentwurf lässt sich hier nachlesen.

Weiterhin erwähnenswert: Die Steuer soll rückwirkend ab 01.01.2006 erhoben werden.


Mehr Infos auf den Seiten des ADAC


Ursprünglich wurde jegliche Form der vorher existierenden Steuerersparnis abgeschafft, so dass der MB100 nun nach Hubraum zu besteuern gewesen wäre. Das hätte zur Konsequenz gehabt, dass man jährlich ca. 900 Euro Kraftfahrzeugsteuer zu zahlen gehabt hätte (wobei in diesem Zusammenhang offenbar auch nicht eindeutig geklärt zu sein scheint, welcher Schadstoffklasse der MB100 zuzuordnen ist, also der für LKW oder PKW). Dabei wurde diskutiert, ob ein "Rabatt" für Wohnmobile eingeführt wird. Die entsprechenden Beträge, die dann für einen MB100 zu zahlen gewesen wären, hatte Carsten mal zusammen gestellt:


Hallo zusammen,

habe mir gerade mal eine Tabelle gemacht, um zu schauen, wie ich am günstigsten um die Steuererhöhung rumkomme (bitte runter scollen!) Als Versicherung wurde jeweils die günstigste Gesellschaft bei Sschadenfreiheitsklasse 8 in Regionalklasse 5 berücksichtigt. Beim LKW wurde als zul.Gesamtgewicht 2,6to berücksichtigt - wenn ich ihn schon umschreiben lasse und Gebühren dafür zahle, kann er auch ein bischen abgelastet werden, denn die 1to Zuladung hab ich bis jetzt noch nie gebraucht.

Ersichtlich ist für mich aus dem ganzen, dass es für mich günstiger ist, statt einen Kat einzubauen eine Umschreibung als LKW zu machen, wobei mir allerdings 6 meiner 8 Sitzplätze wegfallen würden.

Für die Liebhaber anderer So.Kfz: Ich vermute, das für So.Kfz. BüMos entweder der PKW oder der gestaffelte 'WoMo'-Tarif gelten wird. Mit einem So.Kfz. Werkstattwagen o.ä. wird man evtl. weiterhin in der günstigen Gewichtssteuer bleiben. Ich kenne allerdings keine Versicherungsgesellschaft, die da SF-Rabatte anerkennt (wer was anderes weiß, bitte unbedingt melden!), so dass meines Wissens immer 100% des 'WoMo'-Beitrages fällig würde, also ca. 500 Eur p.a. Für mich wäre diese Option gegenüber LKW-Zulassung somit uninteressant, ggf. wäre sie für diejenigen interessant, die wesentlich weniger schadenfreie Jahre haben (oder halt eine Versicherung finden, die das Rabatte gewährt).

Viele Grüße,

Carsten, heute mit Kutter beim TÜV gewesen (2 kleine Bleche unter Schiebtür müssen dran, Motor war ihm zu verölt, 2 Lenkmanschetten eingerissen).

https://fc1.parsimony.net/user1020/Steuertabelle.png

(Original: https://f23.parsimony.net/forum53376/messages/21184.htm )


Weiterführende Links: Camperline