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Der [[Kutter]] unterliegt in der Standardmotorisierung keiner Schadstoffklassen-Zuordnung, es kann mit einem sog. Oxi-Kat aber die Euro-1-Norm erreicht werden.
Der [[Kutter]] unterliegt in der Standardmotorisierung keiner Schadstoffklassen-Zuordnung, es kann mit einem sog. Oxi-Kat aber die Euro-1-Norm erreicht werden.


Mittlerweile erhältlich ist zudem ein Nachrüstkatalysator, mithilfe dessen die '''Euro-3-Norm''' (für LKW; PKW: Euro-2) erreicht werden kann. Diese berechtigt zum Führen der gelben Umweltplakette (laut STVO-Zeichen 1031).
Bis November 2008 war auch ein Nachrüstkatalysator erhältlich, mithilfe dessen die '''Euro-3-Norm''' (für LKW; PKW: Euro-2) erreicht werden kann. Diese berechtigte zum Führen der gelben Umweltplakette (laut STVO-Zeichen 1031). Leider basierte dieser Nachrüstkat aufgrund eines (Österreichischen) Teilegutachtens. Diese Teilegutachten berechtigen seit mitte November nicht mehr dazu die Schlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren zu ändern. Ergo gibt es damit keine geringere Steuereinstufung und auch keine Zonenplakette.  Es ist auch nicht bekannt, ob der Hersteller des Kats eine andere Lösung in Vorbereitung hat, da es in dem Bereich Nachrüstkatalysator eine ungeklärte Rechtslage gibt (Stand Mai 2009).


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Version vom 08:46, 7. Mai 2009

Modell Leistung Beschleunigung (0-100 km/h) max. Geschwindigkeit Hubraum Leergewicht zul. Ges.-Gewicht Verbrauch
alt 53 KW / 72 PS unter 1 min 125 km/h 2399 ccm 1750 kg (ohne Bestuhlung) 2650 kg 7 - 12l Diesel
neu 55 KW / 75 PS unter 1 min 127 km/h 2399 ccm LKW: 1760 kg 2800 kg 7 - 12l Diesel

Der Kutter unterliegt in der Standardmotorisierung keiner Schadstoffklassen-Zuordnung, es kann mit einem sog. Oxi-Kat aber die Euro-1-Norm erreicht werden.

Bis November 2008 war auch ein Nachrüstkatalysator erhältlich, mithilfe dessen die Euro-3-Norm (für LKW; PKW: Euro-2) erreicht werden kann. Diese berechtigte zum Führen der gelben Umweltplakette (laut STVO-Zeichen 1031). Leider basierte dieser Nachrüstkat aufgrund eines (Österreichischen) Teilegutachtens. Diese Teilegutachten berechtigen seit mitte November nicht mehr dazu die Schlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren zu ändern. Ergo gibt es damit keine geringere Steuereinstufung und auch keine Zonenplakette. Es ist auch nicht bekannt, ob der Hersteller des Kats eine andere Lösung in Vorbereitung hat, da es in dem Bereich Nachrüstkatalysator eine ungeklärte Rechtslage gibt (Stand Mai 2009).