Anhängerkupplung: Unterschied zwischen den Versionen

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Allgemein darf man mit einer Hängerkupplung gebremst 1800 kg und ungebremst 750kg ziehen. Sonderfälle wie der Karmann ausgenommen.<br>
Allgemein darf man mit einer Hängerkupplung gebremst 1800 kg und ungebremst 750kg ziehen. Sonderfälle wie der Karmann ausgenommen.<br>

Version vom 11:20, 29. Apr 2010

Haftungsausschluss

Allgemein darf man mit einer Hängerkupplung gebremst 1800 kg und ungebremst 750kg ziehen. Sonderfälle wie der Karmann ausgenommen.
Nun ist mir von Franky ein interessantes Bild zugemailt worden. Diese zeigt eine Pritsche mit einer Rockingerhängerkupplung:

MB100RockingerAHK0001.jpg

Was man mit dieser Kombination ziehen darf, entzieht sich meiner Kenntnis.

Fred


Re: Anhängerkupplung kauf/anbau

geschrieben von: hanomagdidi

Datum: 27. Februar 2010 17:56

Hallo,

habe mir gute Kupplung in der Bucht gekauft (Oris),

Einbauanleitung E 267 bei Oris heruntergeladen,

Kupplung sauber geputzt und beim Tüv gefragt.

Keine Eintragung erforderlich da ABE auf Typenschild,

Einbauanleitung muß (sollte) mitgeführt werden,

keine Versteifungsrohre im Rahmen erforderlich,

nur Drehmoment beachten und zulässige Anhängelast.

Schönes Wochenende

Hanomagdidi