Mehrzweck-Fahrzeuge: Unterschied zwischen den Versionen

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==Mehrzweck - Fahrzeuge 7-Sitzer PKW für 172 Euro Steuer==
==Mehrzweck - Fahrzeuge 7-Sitzer PKW für 172 Euro Steuer==



Version vom 10:25, 29. Apr 2010

Haftungsausschluss


Mehrzweck - Fahrzeuge 7-Sitzer PKW für 172 Euro Steuer

Hallo,

nachdem ich das mit der AF-MF-Regelung ja so groß gepostet habe, muß ich wohl antworten. Der TÜV und die Zulassungsstelle sind nicht zuständig. Das FA entscheidet. Und die haben mich wissen lassen, daß der Einspruch einer SUV-Fahrerin vor dem Landgericht oder sonstwas in Köln abgewehrt wurde. Und damit ist diese schöne Regelung...... Bis jetzt habe ich mich nicht weiter damit beschäftigt. Inzw. ist es mir auch fast egal. Dann machen wir halt LKWs draus.

mit lieben Grüßen Ralph-Peter


Hallo Kutterfans,

wie alle hier, habe auch ich zu schauen, wie wir möglichst günstig Auto fahren: Gebraucht kaufen, Pölen, LKW-Steuer und was uns sonst noch so einfällt. Dabei bin ich auf eine Lösung gestoßen, die bei uns hier reibungslos funktioniert und bei uns schon bei 2 Kuttern wirksam ist. Da ja die Inhaber der großen Geländewagen eh schon klagen, kann es ja sein, daß auch Dein Finanzamt die bei der EU schon beschlossene Regelung anwenden, wenn Du sie entsprechend draufstößt. Hier findest Du 2 Postings von mir zusammengefaßt. 1. Das Schreiben, das wir vom Finanzamt erhielten. 2. Ein Antragsschreiben an das Finanzamt, wie es formuliert sein könnte.


1. Das Schreiben des

Finanzamt 56564 Neuwied, Rheinland-Pfalz, vom 06.01.2006.

Nach Wegfall des §23 Abs. 6a der Straßenverkehrsordnung sind für die Kraftfahrzeugsteuerrechliche Besteuerung nach dem Hubraum oder nach dem Gesamgewicht die Regelungen des EU-Verkerhsrechts maßgebend. Einschlägige Bestimmung ist hier die EU-Richtlinie 70/156/EWG vom 06.02.1970 in der Fassung der Richtlinie 2001/116/EG vom 20.12.2001. In deren AnhangII werden die Begriffsbestimmungen für Fahzeugklassen und Fahrzeugtypen in den Gliederungspunkten A bis C vorgenommen. Danach werden Personenkraftwagen der Klasse M1 zugeordnet. Das sind Fahrzeuge, die für die Pewrsonenbefförderung ausgelegt und gebaut sind und höchsten acht Sitze außer dem Fahrersitz haben.

Abweichend hiervon gelten aber sogenannte "AF Mehrzweckfahrzeuge" (Kraftfahrzeuge zur Beförderung von Fahrgästen und deren Gepäck oder von Gütern in einem einzigen Innenraum) dann nicht als Personenkraftwagen (Klasse M1), wenn sie außer dem Fahrersitz nicht mehr als sechs Sitzplätze haben und außerdem die Voraussetzungen der "Bedingungen" P-(M+Nx68) P = technisch zulässige Gesamtmasse in kg, M = Masse in fahrbereitem Zustand in kg (=Leergewicht), N = Zahl der Sitzplätze außer dem Fahrersitz ist. Vereinfacht ausgedrückt bedeutert dies, daß für die Güterbeförderung eine größere Nutzlast zur Verfügung stehen muß als für die Personenbeförderung. Nach Mitteiling der Zulassunsgbehörde verfügt Ihr Fahrzeug über 9 Sitzplätze einschl. Fahrersitz und Notsitz.


2. Unser formloser Antrag

In der Regel erhebe ich Einspruch gegen den Steuerbescheid, und verweise auf die entsprechende Regeleung. Dann kommt von denen, daß sie eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 wollen.

Hier also mal so ein Schreiben:

Nach unseren diversen Telefonaten haben wir nun die Umschreibung mit bis zu 7 Sitzplätzen vornehmen lassen, und erfüllen nun die derzeit gültige MF AF Regelung. Wenn ich mich richtig erinnere lautet sie:

P - (M + N × 68) > N × 68 Darin bedeuten: P = technisch zulässige Gesamtmasse in kg, M = Masse in fahrbereitem Zustand in kg, N = Zahl der Sitzplätze außer dem Fahrersitz. Ein solches Fahrzeug gilt nicht als Fahrzeug der Klasse M1

Für unser Fahrzeug ergibt sich daraus folgende Berechnung:

2810 – (1845 + 6 x 68) > 6 x 68 2810 – (1845 + 408) > 408 2810 – 1845 + 408 > 408 2810 – 2253 = 557

Deshalb beantragen wir mit sofortige Wirkung, den Steuerbescheid entsprechend zu ändern.

Wir bedanken uns für Ihre Freundlichkeit und die zügige Bearbeitung

mit freundlichen Grüßen im Namen Jesus Christus


Wahrscheinlich würde ich aber an Deiner Stelle anders vorgehen. Gleich das 1. Schreiben rauskopieren, oder noch besser mal anrufen. Schon am Telefon merkt man, ob einem der FA-Mitarbeiter etwas gesonnen ist oder nicht. Uns hat er überhaupt erst darauf hingewiesen, daß es das gibt. Und mit Nezthilfe haben wir den Rest rausbekommen. Dann wieder den Finanzbeamten kontaktiert und er hat dann gesagt, daß man formlos schreiben soll uswusw. Ich wünsch Dir auf jeden Fall was.

Gerade habe ich noch die Geschichte mit nur 2 Sitzen ausgerechnet: 2810 – (1845 + 2 x 68) > 2 x 68 2810 – (1845 + 136) > 136 2810 – 1845 + 136 > 136 2810 – 1981 = 829 > 136 Das macht doch Sinn - oder?

Also ich würde sagen es ist auf jeden Fall einen Versuch wert. Bevor Du alles mögliche unternimmst, kostet Dich der Antrag nichts (vielleicht die Umschreibung von 9 oder 8 auf 7 Sitze mit der entsprechenden Sitzbankbesorgung. Aber das geht doch). Und wenn Dein FA mitmacht, dann bist Du fein raus. Und wenn nicht, dann kannste immer noch andere Lösungen suchen.

mit lieben Grüßen und den besten Wünsch für Deinen Antrag Ralph-Peter